Instandhaltungsarbeiten an tragbaren Feuerlöschern dürfen nur von Sachkundigen nach DIN 14406, Teil 4 durchgeführt werden. Die vorgeschriebenen Prüffristen für Feuerlöscher ergeben sich aus der DIN 14406 Teil 4 und den bundes- und landesrechtlichen Vorschriften. Unsere Mitarbeiter sind entsprechend geschult und besitzen die Zulassung die fachgerechte Wartung und Instandsetzung sämtlicher Fabrikate vornehmen zu können. Das heißt: - Aufladefeuerlöscher müssen spätestens alle 2 Jahre - Dauerdurcklöscher müssen spätestens alle 2 Jahre
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